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Energienews


26.01.2021

CO2-Preis: Dena legt Vorschläge für Umlage in Mietwohnungen vor

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat ein Positionspapier mit einem Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor, der die durch den CO2-Emissionshandel entstehenden Ausgaben für Mieter und Vermieter regeln soll.

Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben.

Anfang des Jahres hatten sich bereits der Verband der Immobilienunternehmen GdW und der Deutsche Mieterbund mit Stellungnahmen zu Wort gemeldet.  GdW-Chef Axel Gedaschko will, dass sich die Umlage nach der energetischen Qualität des Gebäudes richtet.  Der Deutsche Mieterbund schlägt vor, dass die Vermieter den CO2-Preis zu 100 Prozent tragen.

Der Vorschlag der Dena orientiert sich an der Idee, dass die energetische Qualität entscheidend sein soll. Es  solle die Effizienzklasse der Immobilien herangezogen werden. Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten.

Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann. 

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Bei der Einführung eines so großen Mechanismus braucht es aber auch Feinjustierung. Deswegen ist ebenso wichtig, dass soziale und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt werden und die Wirksamkeit des Instruments sich auch entlang benötigter Investitionen entfalten wird: Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Unser Vorstoß begegnet dem Mieter-Vermieter-Dilemma und verdeutlicht, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden können. Außerdem berücksichtigt er Vorleistungen von Vermietern, die bereits in die Sanierung ihrer Immobilien investiert haben. So hat jeder Einfluss auf die Kosten, die er trägt – und die zuletzt stagnierende Wärmewende bekommt neuen Schub.“

Der Vorschlag beinhaltet  einen komplexen legislativen Regelungsbedarf, der in der Diskussion oftmals unterschätzt wird. Auch der Versuch, den bürokratischen Aufwand überschaubar zu halten, spiegelt sich in dem dena-Positionspapier wider. Außerdem wird für das Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten der Wärmewende (wie etwa Contracting) sensibilisiert. Schließlich dürften Regelungen, Anreize und Konzepte der Wärmewende sich nicht gegenseitig aushebeln.

Zum Positionspapier der dena 

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